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Was ist eine Hausentwässerung?

Die Hausentwässerung umfasst alle Leitungen und Einrichtungen, die Schmutz- und Regenwasser eines Gebäudes sammeln und in die öffentliche Kanalisation oder einen Vorfluter ableiten. Sie reicht von den Abflüssen im Gebäude über Fallleitungen und Grundleitungen bis zum Kanalanschluss. Eine funktionierende Hausentwässerung ist Grundvoraussetzung für ein trockenes Gebäude.

Von Jonas Derissen, Geschäftsführer der Drainbee GmbH 4 Min. Lesezeit Aktualisiert

Auf einen Blick

Bereiche vom Dach bis Keller
4
Probelauf der Hebeanlage
Monatlich
Wartung Hebeanlage im EFH
1× im Jahr
Messgenauigkeit von Drainbee
± 1 cm

Vom Dach bis zum Kanal: die vier Bereiche

  • Dachentwässerung: Rinnen, Fallrohre und Dachabläufe sammeln das Regenwasser.
  • Schmutzwasserleitungen im Haus: Anschlussleitungen von Küche, Bad und Waschmaschine führen in senkrechte Fallleitungen. Diese werden über Dach entlüftet, damit beim Abfließen kein Unterdruck die Geruchsverschlüsse leer saugt.
  • Grundleitungen: Unter der Bodenplatte oder im Erdreich sammeln sie alles und führen es mit Gefälle zum Kontrollschacht und weiter über den Anschlusskanal zur öffentlichen Kanalisation.
  • Kellerentwässerung: Drainage, Bodenabläufe, Pumpensumpf und Hebeanlage für alles, was tiefer liegt als der Kanal.

Geregelt ist das in mehreren Normen: DIN EN 12056 für die Anlagen innerhalb von Gebäuden, DIN EN 752 für außen, und DIN 1986-100 mit den deutschen Ergänzungen für Gebäude und Grundstück bis zur Grundstücksgrenze. Betrieb und Wartung regelt DIN 1986-3, Prüfung und Sanierung bestehender Leitungen DIN 1986-30.

Mischsystem oder Trennsystem

Ob Regen- und Schmutzwasser gemeinsam oder getrennt abgeleitet werden, hängt vom öffentlichen Kanal ab. Im Mischsystem fließt beides durch einen Kanal. Im Trennsystem gibt es zwei Kanäle, und Regenwasser darf nicht in den Schmutzwasserkanal. Was bei Dir gilt und ob Du Regenwasser auf dem Grundstück versickern sollst, steht in der Entwässerungssatzung der Gemeinde.

Für den Keller macht das einen Unterschied. Bei Starkregen kann laut Hochwasserschutzfibel des Bundes vor allem die Mischwasserkanalisation überlastet werden. Dann drückt Regen- und Schmutzwasser über die Grundstücksentwässerung zurück in jedes ungesicherte Ablaufobjekt unterhalb der Rückstauebene. Ein häufiger Fehler in älteren Häusern sind Fehlanschlüsse, etwa ein Fallrohr, das im Trennsystem am Schmutzwasserkanal hängt.

Die Rückstauebene teilt das Haus

Alles, was über der Rückstauebene liegt, darf im freien Gefälle in den Kanal laufen. Alles darunter muss gegen Rückstau gesichert sein, entweder durch einen Rückstauverschluss oder durch eine Hebeanlage mit Rückstauschleife. Die Rückstauebene legt die Gemeinde fest; ohne Festlegung gilt die Straßenoberkante an der Anschlussstelle.

Zwei Regeln werden dabei oft übersehen. Erstens dürfen nur Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene über die Sicherung entwässert werden; Wasser von oben hat dort nichts zu suchen. Zweitens ist eine zentrale Rückstausicherung für das ganze Haus unzulässig, weil sie die Entlüftung des Kanalsystems behindert. Bei Rückstau würde sonst auch das Abwasser aus den oberen Etagen im Keller landen.

Mehr dazu unter Kanalrückstau und Rückstausicherung.

Typische Probleme

  • Verstopfungen: Fett, Feuchttücher und Essensreste setzen Anschluss- und Grundleitungen zu. Erstes Zeichen sind langsam ablaufende Becken, oft im untersten Geschoss zuerst.
  • Gluckern und Kanalgeruch: Fehlt oder verstopft die Entlüftung über Dach, saugt ablaufendes Wasser die Geruchsverschlüsse leer.
  • Schäden an alten Grundleitungen: Risse, verschobene Muffen und eingewachsene Wurzeln. Das merkt man oft erst an wiederkehrenden Verstopfungen oder feuchten Stellen im Keller.
  • Fehlende oder ungewartete Rückstausicherung: Sie fällt erst beim nächsten Starkregen auf.
  • Ausfall von Pumpen: Hebeanlage oder Kellerentwässerungspumpe laufen selten. Ein Defekt fällt dann erst auf, wenn sie gebraucht werden.

Prüfen und warten: was Pflicht ist und was sinnvoll

Für den Betrieb der Hausentwässerung ist der Eigentümer verantwortlich. DIN 1986-3 gibt Eigentümern und Betreibern Regeln für Inspektion und Wartung an die Hand. Für die Anlagen im Keller nennen Betreiberregeln analog DIN 1986-3:

  • Rückstauverschluss: monatlich den Notverschluss betätigen; Wartung durch Fachkundige laut Hochwasserschutzfibel halbjährlich
  • Hebeanlage: monatlicher Probelauf über mindestens zwei Schaltzyklen; Wartung jährlich im Einfamilienhaus, halbjährlich im Mehrfamilienhaus, vierteljährlich im Gewerbe
  • Abläufe: Geruchsverschlüsse gefüllt halten, Schlammeimer leeren

Für die Grundleitungen gibt es keine einheitliche Frist. Ob und wann eine Dichtheitsprüfung Pflicht ist, regeln Bundesländer und Kommunen unterschiedlich; die technische Grundlage ist DIN 1986-30. Frag bei Deiner Stadtentwässerung nach. Unabhängig von der Pflicht lohnt eine Kamerabefahrung beim Hauskauf, nach wiederkehrenden Verstopfungen oder vor einer Kellersanierung.

Wo Drainbee passt

Drainbee überwacht einen Punkt der Hausentwässerung, nicht das ganze System: den Wasserstand in einem Pumpensumpf oder einer Hebeanlage. Eine verstopfte Grundleitung oder eine undichte Muffe unter der Bodenplatte sieht es nur dann, wenn sich das Wasser dort sammelt, wo die Sonde hängt.

Dafür deckt Drainbee genau die Stelle ab, an der ein Ausfall am schnellsten teuer wird: die Pumpe im Keller, die selten läuft und deshalb selten auffällt. In der App siehst Du Pegel, Pumpvorgänge und Zulauf; Alarm gibt es bei Schwellenwert, Stromausfall und WLAN-Verlust.

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Häufige Fragen

Wie oft sollte die Hausentwässerung geprüft werden?
Das hängt vom Bauteil ab. Rückstauverschlüsse und Hebeanlagen solltest Du nach Betreiberregeln analog DIN 1986-3 monatlich selbst prüfen; eine Hebeanlage im Einfamilienhaus wird jährlich gewartet, ein Rückstauverschluss laut Hochwasserschutzfibel halbjährlich. Für die Grundleitungen gibt es keine bundesweit einheitliche Frist; ob eine Dichtheitsprüfung Pflicht ist, regeln Land und Kommune. Sinnvoll ist eine Kamerabefahrung beim Hauskauf und nach wiederkehrenden Verstopfungen.
Bis wohin bin ich als Eigentümer zuständig?
Mindestens für alles auf Deinem Grundstück, also Leitungen im Haus, Grundleitungen und Kontrollschacht. DIN 1986-100 gilt bis zur Grundstücksgrenze. Wem der Anschlusskanal zwischen Grundstücksgrenze und öffentlichem Kanal gehört und wer ihn unterhält, regelt die Entwässerungssatzung Deiner Gemeinde unterschiedlich. Den Rückstauschutz musst Du in jedem Fall selbst sicherstellen.
Brauche ich eine Hebeanlage?
Wenn Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene liegen, brauchen sie eine Rückstausicherung. Für Toilette oder Dusche in Keller oder Souterrain ist das meist eine Hebeanlage, weil sie auch während eines Rückstaus funktioniert und für fäkalienhaltiges Abwasser geeignet ist. Für einen einfachen Bodenablauf kann ein Rückstauverschluss reichen. Liegt der Keller sogar tiefer als die Kanalsohle, geht ohne Pumpe ohnehin nichts.

Quellen

  1. DIN Media: DIN 1986-100:2016-12 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100 (öffnet in neuem Tab)
  2. DIN Media: DIN 1986-3:2024-05 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 3: Regeln für Betrieb und Wartung (öffnet in neuem Tab)
  3. DIN Media: DIN 1986-30:2012-02 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 30: Instandhaltung (öffnet in neuem Tab)
  4. BMWSB: Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge (2022) (öffnet in neuem Tab)
  5. EWF Frankenthal: Regeln für den Betrieb und die Wartung von Anlagen des Rückstauschutzes (analog DIN 1986-3) (öffnet in neuem Tab)

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